Zur Vereinfachung des Handels und zur Wahrung bestimmter Jagdtraditionen sollten die Jäger entsprechend geschult sein. Nach EU-Recht handelt es sich bei der “kundigen Person” nach der VO (EG) Nr. 853/2004 um eine Person, die Wild vor Ort einer ersten Untersuchung unterziehen kann, wenn Wild für den menschlichen Verzehr in den Verkehr gebracht werden soll.
Spätestens ab dem Jahr 2008/2009 sind Jungjäger aufgrund der Anpassung der Ausbildung mit dem Ablegen der Prüfung als “kundige Person” zu bezeichnen.
Die Jagdschule der Kreisjägerschaft Wittenberg e.V. bietet im Rahmen der Jungjägerausbildung die Möglichkeit, am Freitag, den 16.02.2018 am Lehrgangsort in Dabrun in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr an der Schulung zur “kundigen Person” teilzunehmen.
Die Teilnehmeranzahl ist auf 10 begrenzt. Ein Unkostenbeitrag wird für Mitglieder der Kreisjägerschaft Wittenberg in Höhe von 30,00 € und für Nicht-Mitglieder der Kreisjägerschaft in Höhe von 90,00 € erhoben. (Ein Antrag auf Mitgliedschaft in der KJS WB kann i.R. der Anmeldung besprochen und bei Bedarf vorgenommen werden)
Anmeldungen erfolgen bitte über unseren Ausbildungsleiter Herrn Guido Simon (0177/7862422).