\\Hinweise der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Wittenberg für die Beantragung der Erlegungsprämie für Schwarzwild (Stand 04/2025)\\
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 Euro für jedes zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. März 2025 erlegte Stück Schwarzwild. Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2025; die voraussichtliche Auszahlung der Prämien erfolgt zum 18. August 2025.
Anträge für vor dem 1. Oktober 2024 erlegtes Schwarzwild können zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung:
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Revierinhaber.
Für jedes Revier ist nur ein Antrag zulässig. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächter, Jagdgäste oder Jagderlaubnisscheininhaber liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten.
Für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde, wird keine Erlegungsprämie gewährt.
Für von angestellten Revierjägern erlegtes Schwarzwild ist eine entsprechende Erklärung, dass das Wild außerhalb der dienstlichen Tätigkeit erlegt wurde, unaufgefordert dem Antrag beizufügen.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- vollständig ausgefüllte Wildursprungsscheine im Original (grüner oder gelber Durchschlag) mit eindeutiger Revierbezeichnung (siehe Abschussplan);
- allen Daten (Adresse, einschl. Telefonnummer) des Jagdausübungsberechtigten,
- der Nummer der Wildmarke,
- Wildart,
- Todesursache und
- Nachweis/e für die Einreichung der Trichinenproben (beim zuständigen Veterinäramt oder beim zuständigen Tierarzt nach § 4 Abs. 2 Tier-LMHV Veterinäramt am Erlegeort oder für den Wohnort zuständige Behörde
- Bei Abgabe eines Stückes an einen Wildhändler ohne Pflicht zur vorherigen Anmeldung der Untersuchung auf Trichinen hat der Wildhändler dies auf dem Wildursprungsschein mittels Firmenstempel zu bestätigen. Ersatzsweise wird auch eine gesonderte Übernahmebescheinigung vom Wildhändler unter Angabe der Wildmarkennummer anerkannt.
- Streckenliste für das Jagdjahr 2024/2025 (sofern diese nicht bereits beim Landkreis Wittenberg vorliegt)
Der Antrag ist zu stellen beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung und Sicherheit, Breitscheidstraße 4 in 06886 Lutherstadt Wittenberg.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: Antragsformular HHJ 2025 26
Die Antragsformulare und die Streckenliste werden auch auf der Homepage des Landkreises Wittenberg (https://www.landkreis-wittenberg.de/antraege-stellen/formularpool/) zur Verfügung gestellt.
Die Anträge können auf dem Postweg eingesandt oder in den Briefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen werden.
Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig; in dieser Weise gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge oder Anträge mit unvollständig ausgefüllten Wildursprungsscheinen bzw. Wildursprungsscheinen, die lediglich in Kopie eingereicht werden, werden ebenfalls nicht bearbeitet. Gleiches gilt für Wildursprungsscheine, bei denen das Erlegedatum nicht in den Antragszeitraum passt.
Auf die Auszahlung der Erlegungsprämie besteht kein Rechtsanspruch.
Die weiteren Antragszeiträume sind wie folgt festgelegt:
- 1. April 2025 bis 30. September 2025 (Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2025)
- 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 (Antragsfrist bis zum 15. Mai 2026)
- 1. April 2026 bis 30. September 2026 (Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026)
Die entsprechenden Streckenlisten sind für die beantragten Zeiträume jeweils beizufügen.