Land setzt neue Maßstäbe im Bereich der Wildschadensvermeidung

Liebe Jägerinnen und Jäger,
heute am 28.08.2019 hat der Landtag das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. „Wir haben lange gerungen doch die Anstrengung hat sich gelohnt”, erklärt Geschäftsführer Wilko Florstedt. „Erfolgreich hat sich der Landesjagdverband für Mitwirkungspflichten der Landwirte zur Wildschadensvermeidung durchgesetzt. Schadensersatz in Mais- und Rapsflächen kann nur noch dann geltend gemacht werden, wenn eine Bejagung der Flächen durch Bejagungsschneisen ermöglicht wurde.
Zu den Erfolgen des Verbandes gehören auch die Aufhebung des Verbotes von Schalldämpfern, die Einführung einer Jagdzeit für die Nilgans und die Erlaubnis bei Erntejagden von mobilen Ansitzeinrichtungen zu jagen.
Durch intensive Gespräche konnte der Verband sich auch beim Problem Jagdkataster durchsetzen. Die Genossenschaften haben nun Zugriff auf eine digitale Fassung zum ermäßigten Behördentarif.
Das Präsidium des Landesjagdverbandes dankt der Obersten Jagdbehörde und dem Landtag für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und teilt mit: „Durch die Änderungen konnten wir wichtige Reformen im Land umsetzen. Es ist ein Meilenstein das die Vermeidung von Wildschäden heute nicht mehr allein beim Jäger liegt, sondern auch der Landwirt zur Mitwirkung verpflichtet wird.“ sagt Vizepräsident Jörg Matthies.
Die nachfolgende Kurzfassung gibt einen ersten Überblick über die inhaltlich wichtigsten Änderungen:
• Einführung einer Mitwirkungspflicht für Landwirte zur Verhinderung von Wildschäden in Mais und Rapskulturen (§ 35 Abs. 1)
• Aufhebung des jagdlichen Schalldämpferverbots (§ 23 Abs. 2)
• Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht Sachsen-Anhalts (§ 4)
• Aufhebung des Elterntierschutzes für Nutria (§ 27 Abs. 5)
• Ausnahmeregelung während Erntejagden beim Schießen von Kraftfahrzeugen sowie maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1)
• Kostengünstige Jagdkatasterdaten für Jagdgenossenschaften (§14 Abs. 6)
• Erleichterungen bei der Übertragung von Vollmachten zur Vertretung in der Jagdgenossenschaften (§ 14 Abs. 4 )
• Einführung freiwilliges Moratorium zum Rebhuhn
• Einführung von regionalen Schonzeiten für die Türkentaube
• Verlängerung des temporären Abschussverbots für den Iltis um ein Jahr
• Erweiterte Befugnisse beim Aussetzen von Wild (§33)
• Aufhebung des Fütterungsverbots für Rebhuhn- und Fasanenküken (§34 Abs. 4)