Klarstellung erfolgt. – Jäger können aufatmen

Das Verpackungsgesetz löst zum 01.01.2019 die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Die hieraus entstandenen Unklarheiten wurden durch ein vom DJV in Auftrag gegebenes Gutachten geklärt. Demnach werden möglichweise nur sehr wenige Jäger betroffen sein. Dazu stellt der DJV klar:

Das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, dass nur Jäger vom neuen Verpackungsgesetz betroffen sind, die gewerbsmäßig mit Wildbret handeln. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten Der gesamte Artikel des DJV ist unter nachstehendem Link nachzulesen.

https://www.jagdverband.de/content/wildbret-abgabe-die-meisten-jäger-fallen-nicht-unter-das-verpackungsgesetz