Der Kreisjägermeister ist eine vom Kreistag gewählte Person, dessen Tätigkeitsfeld gemäß § 41 LJagdG die jagdliche Beratung der Jagdbehörde ist. Er sorgt im Rahmen seiner Befugnisse für die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit und für die Hege entsprechend den Vorschriften des § 1 Abs.2 BJG. Seine Tätigkeit übt er ehrenamtlich aus und darf nicht in das Beamtenverhältnis berufen werden.
Weitere Aufgabenfelder, die dem Amt des Kreisjägermeisters obliegen:
- Vorsitz im Jagdbeirat – Die Sitzungen werden durch ihn einberufen und geleitet
- Beratung der Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten, auch wenn es sich um keine wesentlichen Entscheidungen handelt
- Vorsitzender der Prüfungskommission
Der Jagdbeirat des Kreises Wittenberg ist ein beratendes Gremium der Jagdbehörde. Rechtsgrundlage des Jagdbeirates ist § 37 BJagdG (i.V.m. § 42 LJagdG). Das für die Wahlperiode des Kreistages gewählte Gremium wird in wichtigen Fragen zu jagdlichen Angelegenheiten gehört. So muss beispielsweise die Jagdbehörde über die jährlichen Abschusspläne mit dem Jagdbeirat das Einvernehmen herstellen. Der Jagdbeirat soll der Behörde mit seiner jagdlichen Fachkompetenz beratend zur Seite stehen und damit eine qualitativ hochwertige Arbeit der Jagdbehörde gewährleisten.
Dem Jagdbeirat gehören in dieser Legislaturperiode (07/2019 – 06/2024) folgende Vertreter an:
- Guido Arndt (Kreisjägermeister)
- Ronny Hanl (Vertreter der Jäger)
- Andreas Petzold (Vertreter der Landwirtschaft)
- Frank Ackermann (Vertreter der Forstwirtschaft) (07/2019 – 09/2021)
- Raimund Domrös (Vertreter der Forstwirtschaft) (seit 10/2021)
- Daniel Klehr (Vertreter des Naturschutzes)
- Kai Gersch (Vertreter der Jagdgenossenschaften)