Information für alle Jägerinnen und Jäger im Landkreis Wittenberg

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch – Maßnahmen zur Früherkennung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und Polen auf. Eine Tilgung der Tierseuche in diesen Staaten war bisher nicht möglich, in Polen sind jetzt neue Fälle bei Schwarzwild in der Nähe von Warschau festgestellt worden. In der Tschechischen Republik ist die ASP erstmals in diesem Jahr bei Schwarzwild aufgetreten, der Eintrag erfolgte vermutlich über infizierte Lebensmittelreste. Durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen ist es in Tschechien bis jetzt gelungen, die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu stoppen.

Die Einschleppung der ASP nach Deutschland hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die Nahrungsgüterwirtschaft und auch für die Jagd. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, einen Eintrag der ASP möglichst frühzeitig zu erkennen und dann wirksame Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Der wahrscheinlichste Einschleppungsweg ist die Aufnahme von infizierten Speiseabfällen durch Schwarzwild, z.B. an Raststätten oder Parkplätzen an Fernverkehrswegen. Zur Früherkennung einer Einschleppung der ASP in die Schwarzwildpopulation sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jägerschaft angewiesen. Jagdausübungsberechtigte sind durch das Tiergesundheitsgesetz und die Schweinepest-Monitoring-Verordnung auch rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen und Proben nach näherer Anweisung der Behörde zu entnehmen.

Eine Infektion mit ASP führt bei Schwarzwild aller Altersklassen innerhalb weniger Tage zum Tod. Bei einem Eintrag der ASP ist daher mit einem vermehrten Auftreten von Fallwild zu rechnen. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist somit eine wichtige Säule der Früherkennung. Der Fund von verendetem Schwarzwild ist unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen! Die Markierung der Fundstelle und die Ermittlung der GPS-Koordinaten erleichtern das weitere Vorgehen. Zur Ermittlung der Koordinaten kann unter anderem die Tierfund-App des vom Deutschen Jagdverband betriebenen Tierfund-Katasters (https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php) genutzt werden. Nähere Informationen zur ASP sind auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/).

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

–        Telefon: 03491 479-303, -304, -305

–        Fax: 03491 479-302

–        E-Mail:

–        Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: 03491 19222