Zur Früherkennung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Schwarzwildpopulationen sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jägerschaft angewiesen. Jagdausübungsberechtigte sind durch das Tiergesundheitsgesetz und die Schweinepest-Monitoring-Verordnung rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen.
Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft. Jagdausübungsberechtigte können für die Meldung und Beprobung von Fallwild und Unfallwild eine Prämie von 50,-€ je Probe erhalten. Tupfer und Verpackungsmaterial für die Probenahme sowie Informationsmaterial sind beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhältlich.
Fachdienst Veterinärdienst:
Telefon: 03491/479-303, -304, – 305
Fax: 03491/479-302
E-Mail: veterinä
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