Hinweise der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Wittenberg für die Beantragung der Erlegungsprämie für Schwarzwild (Stand 08/2023)

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 Euro für jedes zwischen dem 1. April 2023 und dem 30. September 2023 erlegte Stück Schwarzwild.

Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2023 (Posteingang); die voraussichtliche Auszahlung der Prämien erfolgt zum 15. Dezember 2023.

Anträge für vor dem 1. April 2023 erlegtes Schwarzwild können zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung:

1. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Revierinhaber.

2. Für jedes Revier ist nur ein Antrag zulässig. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächter, Jagdgäste oder Jagderlaubnisscheininhaber liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten.

3. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

vollständig ausgefüllte Wildursprungsscheine im Original (grüner oder gelber Durchschlag) mit:

    • allen Daten (Adresse, Telefonnummer) des Jagdausübungsberechtigten
    • der Nummer der Wildmarke
    • der genauen Bezeichnung des Jagdbezirkes (siehe Abschussplan)
    • Nachweis/e für die Einreichung der Trichinenproben (beim zuständigen Veterinäram

• Kopie des Jagdscheines (ist nur für Antragsteller notwendig, deren letzter Jagdschein nicht vom Landkreis Wittenberg ausgestellt bzw. verlängert wurde)

•  Kopie der aktuellen Streckenliste zum Stichtag 30.09.2023

4. Der Antrag ist zu stellen beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr, Breitscheidstraße 4 in 06886 Lutherstadt Wittenberg.

Die Antragsformulare finden Sie im Anhang des Artikels.

Die Anträge können auf dem Postweg eingesandt oder in den Briefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen werden.

 

Achtung:

Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig; in dieser Weise gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.

Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge oder Anträge mit unvollständig ausgefüllten Wildursprungsscheinen bzw. Wildursprungsscheinen, die lediglich in Kopie eingereicht werden, werden ebenfalls nicht bearbeitet.

Auf die Auszahlung der Erlegungsprämie besteht kein Rechtsanspruch.

 

Formulare:

2023 09 Antragsformular NEU

Streckenliste 01.04.2023 Bis 30.09.2023

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/lp-informationen-ordnung-strassenverkehr/beantragung-der-erlegungspraemie-fuer-schwarzwild.html