Zur Beantragung der Erlegungsprämie für Schwarzwild müssen unbedingt die erforderlichen Streckenlisten (Zeitraum 1. April bis 30. September 2022) beigefügt werden. Andernfalls sind die Anträge nicht genehmigungsfähig.
Alle Informationen sowie die dazugehörigen Formulare finden Sie unter: