Eine Änderung des Waffengesetzes steht kurz vor der Beschlussfassung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Änderungen treten dann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Bundesratsbefassung ist schon für den 2. Juni vorgesehen, allerdings ist noch unklar, ob es bei diesem Termin bleibt.
Derzeit liegt unserem Landesjagdverband noch keine vollständige Fassung des geänderten Waffengesetzes vor. Die Änderungen ergeben sich aber aus dem Gesetzentwurf zusammen mit den Beschlussempfehlungen der Bundestagsausschüsse. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in der Fassung der Ausschussempfehlung angenommen.
Stichtag für den Bestandsschutz ist der Tag des Inkrafttretens der Änderung. Dies ist der Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Wer bis dahin einen Waffenschrank nach den bisherigen Vorschriften benutzt, genießt hierfür den Bestandsschutz.
Das heißt, dass auch diejenigen, die jetzt noch den Jagdschein machen und sich anschließend eine Waffe kaufen, hiervon profitieren.
Für weitere Rückfragen steht unser Landesverband gern zur Verfügung.
Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
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