Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest
Zur Früherkennung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Schwarzwildpopulationen sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jägerschaft angewiesen. Jagdausübungsberechtigte sind durch das Tiergesundheitsgesetz und die Schweinepest-Monitoring-Verordnung rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen.
Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft. Jagdausübungsberechtigte können für […]