Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.

Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht. Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrecht über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen.

 

Was ändert sich konkret für Jäger durch die Änderungen des §13 WaffG?

Jäger müssen nun den Erwerb einer Waffe – egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (WBK) – innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden. Zuvor hatten Jäger bei dem Erwerb auf Jagdschein vier Wochen Zeit.

 

Weiterführende Informationen sind beim „Forum Waffenrecht“ unter nachstehendem Link einzusehen (Stand:06.07.2017)