Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bereits 2016 setzte sich der LJV erfolgreich für eine Unterstützung der Fangjagd ein. Die neugegründete Fellwechsel GmbH knüpft durch eine nachhaltige Nutzung der Bälge sinnvoll an diese Maßnahmen an.

(Langenweddingen, 20. November 2017) Der Bundestag hat am 29. Juni 2017 Änderungen im Bundesnaturschutz und Bundesjagdgesetz beschlossen, um Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umzusetzen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Die Jagdverbände (LJV/ DJV) haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind. Dritte können von der Jagdbehörde beauftragt werden, wenn die Bejagung durch den Revierinhaber nicht ausreicht.

§28a Bundesjagdgesetz kann im Wortlaut hier nachgelesen werden: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de/service/recht/
Maßnahmen gegen invasive Arten

Bereits 2016 wurden in Sachsen-Anhalt die Weichen für eine stärkere Bejagung der Neozoen gestellt. In Gesprächen mit der Arbeitsgruppe Landwirtschaft und Umwelt im Landtag Sachsen-Anhalt konnte der Landesjagdverband (LJV) für eine Unterstützung der Fangjagd werben. Im Ergebnis der Haushaltsberatungen 2017/2018 Anfang des Jahres wurden mit Blick auf die in Sachsen-Anhalt festgestellte rasante Ausbreitung des Waschbären, auf Antrag der Regierungsfraktionen, Finanzmittel für Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung invasiver Tierarten in den Doppelhaushalt 2017/ 2018 aufgenommen und vom Parlament beschlossen. So stehen im Haushaltsjahr 2017 50.000€ und im Folgejahr 100.000€ zur Ausbreitungseindämmung invasiver Arten zur Verfügung. Die Mittel für das Jahr 2017 wurden für den Ankauf von 500 geschlossenen Holzkastenfallen und 10 Betonrohrfallen mit Fangmeldern verwendet. Anhand der Streckendaten, erfolgte die Auswahl der Fangreviere durch die Unteren Jagdbehörden.

Weitere Informationen gibt es in der Dezember-Ausgabe des Mitteilungsblattes “Wir Jäger”

Felle nachhaltig nutzen

Mit dieser Vorgabe hat das DJV-Präsidium entschieden, die Nutzung von Bälgen aus der Jagd aktiv zu fördern. Die Fellwechsel GmbH ist die Betreibergesellschaft einer Abbalgstation, die zum Jahresbeginn 2017 in Rastatt in Baden-Württemberg errichtet wurde. Dort werden Füchse, Marderhunde, Waschbären, Stein- und Baummarder, Iltis, Mink, Nutria und Bisam im Kern angenommen, gestreift, getrocknet oder zum Gerben vorbereitet, damit sie an den Markt gebracht werden können. Ziel ist es hochwertige Wildpelze zu gewinnen und den Jägerinnen und Jägern für die Zulieferung eine Vergütung zu zahlen. Jedes angelieferte Tier mit verwertbarem Fell wird individuell markiert und diese IDNummer verbleibt am gegerbten bzw. getrockneten Fell, um die Herkunft der Felle aus der nachhaltigen, heimischen Jagd zu dokumentieren.  Reviergemeinschaften oder Hegeringe können mit den Kreisjägerschaften Sammelpunkte abstimmen, die der Fellwechsel GmbH als Abholstationen dienen. Ein vom Vorstand der Jägerschaft benannter „Balgbeauftragte“ kann als Ansprechpartner und Koordinator zwischen der Betreibergesellschaft und der Jägerschaft beziehungsweise den Hegeringen dienen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.fellwechsel.org