Laut DJV ist eine konsequente und wirkungsvolle Umsetzung der EU-Verordnung (EU-VO) ohne Jagd nicht möglich. Zur Eindämmung von in Deutschland bereits weit verbreiteter und etablierter Arten ist eine intensive Bejagung mit Schusswaffe und Fallen dringend geboten. Ein Fangen und Kastrieren von Tieren, wie dies derzeit in Hessen für den Waschbären diskutiert wird, ist praxisfern. Tierschutzverbände haben bereits im Sommer eine „Unfruchtbarmachung“ gefordert. Der DJV hält dies vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung von Arten wie dem Waschbär für realitätsfern. „Diese Vorschläge mögen sich zwar eignen, um Spenden zu sammeln, sie helfen aber weder dem Tier- noch dem Artenschutz, weil sie keine praktikable Lösung darstellen“, sagt Professor Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied. Auch kastrierte Waschbären müssen fressen und ernähren sich von heimischen Arten, ohne Unterschied ob diese häufig oder stark gefährdet sind. Zudem verstößt das Freilassen einer invasiven Art – nach der Kastration – gegen die EU-Verordnung.
Wenn Deutschland die Umsetzung der EU-Verordnung ernst meint, müssen kontraproduktive gesetzliche Regelungen schnellstmöglich abgebaut werden. Eine Schonzeit für den Waschbären von nahezu einem halben Jahr, wie dies beispielsweise in Baden-Württemberg und Hessen der Fall ist, dämmt den Erfolg der Umsetzung der EU-VO ein und nicht die Populationen dieser invasiven Art. Ebenso ist in diesem Kontext die Sinnhaftigkeit von Bejagungsverboten im Siedlungsgebiet und in Schutzgebieten zu hinterfragen. Mit Lebendfangfallen und Fallenmelder können in den genannten Arealen Raubsäugerbestände erfolgreich und störungsarm reduziert werden. Damit Jagd als effektives Managementinstrument flächendeckend zum Einsatz kommen kann, müssen laut DJV Nutria und Waschbär in allen Bundesländern in den Katalog der jagdbaren Arten und ganzjährig bejagt werden.